E-1 und E-2 Visumsservice für das Handels- und Investorenvisum für die USA

In der Kategorie der E Visa werden zwei Typen unterschieden: das E-1 Visum und das E-2 Visum. Die E Visa Kategorie gehört zu den Nichteinwanderungsvisa. Ein unbegrenzter Aufenthalt ist zunächst nicht vorgesehen. Meist wird das E Visa für ein oder zwei, maximal jedoch 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung hängt von der Entwicklung der Geschäfte mit den USA bzw. der US-Firma ab.

Bei beiden Visa-Arten können auch die Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren ein Visum erhalten. Deren Arbeitsaufnahme ist nach erfolgreichem separatem Antrag möglich.

E-1 Visum (Treaty Trader Visa)

Das E-1 Visum, auch als Treaty Trader Visa bekannt, zielt auf Antragsteller ab, die Schlüsselpersonen in Unternehmen sind, welche einen Großteil des Handelsumsatzes mit den USA unterhalten bzw. aufnehmen möchten.
Grundlage ist der Handels- und Schifffahrtvertrag zwischen der USA und Deutschland aus dem Jahr 1953.

Wichtige Vorrausetzungen für den E-1 Visumsantrag

  • Antragsteller können Unternehmer oder Angestellte sein.
  • Der ausländische Antragsteller muss die Nationalität des Herkunftslandes haben.
  • Ein Großteil, also mindestens 50%, der Handelsaktivitäten des Unternehmens muss zwischen den USA und dem Herkunftsland bestehen.
  • Der antragstellende Mitarbeiter muss führend oder leitend tätig sein.

E-2 Visum (Treaty Investor Visa)

Das E-2 Visum wird auch als Treaty Investor Visa oder Investorenvisum bezeichnet. Ziel dieses Visums ist es, über Investitionen Arbeitsplätze in den USA zu schaffen. Ein Antragsteller muss es sich daher zum Ziel setzten, ein Unternehmen zu gründen, aufzubauen und zu leiten bzw. zu entwickeln. Wird dieses Hauptziel verfehlt, erlischt das Visum bzw. wird nicht verlängert.

Interessant ist die Tatsache, dass neben Geschäftsführern ebenso Arbeitnehmer z.B. leitende Angestellte eines für E2 Visa berechtigten Unternehmens/Unternehmers ein E-2 Visum erhalten können. Somit sind Angestellte eines E-2 Investors visafähig und können entsendet werden.

Wichtige Voraussetzungen für den E-2 Visumsantrag

  • Der Antragsteller/die Firma muss die Nationalität des Heimatlandes besitzen.
  • Eine US-Firma muss mindesten zu 50% in Besitzt der Heimatfirma sein.
  • Investitionen können in Form von Geld, Anlagevermögen, Umlaufvermögen oder auch Schulverschreibungen und Zertifikate aus Eigen- oder Fremdmitteln getätigt werden.
  • Die Höhe der Investition ist von mehren Faktoren abhängig, als Faustregel gelten Summen größer 100.000 USD.

Beantragung eines E-1 bzw. E-2 Visums

  1. Vorbereitung eines Antragssets mit allen Nachweisen, Belegen und Konzepten
  2. Ausfüllen des DS160 und Einreichen von Unterlagen und Vorbereitung auf den Konsulatsbesuch
  3. Konsulatsbesuch und Interview in der US-Botschaft / Konsulat
  4. Prüfung durch US-Botschaft / Konsulat
  5. Einreise in die USA

Für die Beantragung eines E Visum müssen ca. 1 bis 3 Monate eingeplant werden.

Unsere Leistungen

Wie jedes Visum für die USA ist auch das E Visum ein individueller Prozess, der stets auf den Antragsteller und die Unternehmen abgestimmt werden muss. Alle Unterlagen, Anträge und Nachweise werden ausschließlich und für jeden Antrag erstellt und abgestimmt. Zwar gibt es standardisierte Formulare, jedoch bleibt jeder Antrag ein individueller Einzelprozess.

Gern führen wir mit Ihnen zunächst ein kostenfreies Orientierungsgespräch. Im Anschluss daran erhalten Sie von uns ein schriftliches Angebot mit der Auflistung unserer Leistungen im Einzelnen.

Unser Service beinhaltet unter anderem:

  • Check, ob Vorrausetzungen vorliegen sowie Beurteilung der optimalen Visa Kategorie
  • Analyse von Ablehnungsgründen für E-1 und E-2 Visum
  • Beantragung und Betreuung beim E-1 und E-2 Visum
  • Firmengründung in Verbindung mit dem E-1 und E-2 Visum